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Erklärung zur Barrierefreiheit (Leichte Sprache)
Das ist die Erklärung zur Barriere∙freiheit
von Genussla in Leichter Sprache.
Einleitung
Der Landkreis Bamberg möchte erreichen:
Unsere Internet·seite Genussla ist barriere·frei.
Barriere∙freie Internet∙seite bedeutet:
Auch Menschen mit verschiedenen Behinderungen
können die Internet∙seite benutzen.
Es gibt verschiedene Regeln für Barriere·freiheit im Internet.
Wir richten uns nach diesen Regeln:
Bayerische Digitalverordnung
Die Abkürzung ist: BayDiV
BITV 2.0
BITV ist die Abkürzung für:
Barriere∙freie-Informations∙technik-Verordnung
Dieser Text ist die Erklärung zur Barriere∙freiheit
für Genussla.
Die Erklärung gilt für diese Internet∙seite:
www.genussla.de
Erfüllen wir die Regeln zur Barriere∙freiheit?
Unsere Internet·seite ist noch nicht ganz barriere·frei.
Das bedeutet:
Viele Dinge funktionieren schon gut.
Einige Dinge müssen wir noch verbessern.
Unsere Internet·seite erfüllt die Regeln zur Barriere·freiheit
deshalb teilweise.
Wir haben diese Erklärung zur Barriere·freiheit
am 22. Juni 2026 geschrieben.
Wir haben die Internet·seite selbst geprüft.
Dafür haben wir technische Prüf·werkzeuge benutzt.
Wir haben die Internet·seite auch mit der Tastatur
und mit einem Vorlese·programm geprüft.
Diese Barrieren gibt es noch
Einige PDF-Dateien sind noch nicht ganz barriere·frei.
Zum Beispiel:
Der Genussführer 2024/25.
Und die Genusskarte.
Manche Vorlese·programme können diese PDF-Dateien
noch nicht gut vorlesen.
Ein Video auf der Startseite hat noch keine Untertitel.
Es gibt auch noch keinen Text zum Video.
Das Video heißt:
20 Jahre Genusslandschaft Bamberg
Die Karte auf der Internet·seite ist nicht für alle Menschen
leicht zu bedienen.
Wir prüfen ältere Inhalte weiter.
Zum Beispiel:
Bilder ohne gute Beschreibung.
Links oder Schaltflächen mit unklarem Namen.
Manche Inhalte kommen von anderen Internet·seiten.
Auf diese Inhalte hat die Stadt Bamberg nicht immer Einfluss.
Wir verbessern die Barrieren Schritt für Schritt.
Barrierefreiheits-Assistent
Auf der Internet·seite gibt es einen Barrierefreiheits-Assistenten.
Der Assistent kann helfen.
Zum Beispiel:
Beim Vorlesen.
Beim besseren Lesen.
Bei der Darstellung der Internet·seite.
Der Assistent ist eine zusätzliche Hilfe.
Er ersetzt aber nicht die barriere·freie Gestaltung
der Internet·seite.
So können Sie Barrieren melden
Sie haben Probleme mit unserer Internet∙seite?
Sie wollen eine Barriere melden?
Oder Sie haben Fragen zur Barriere∙freiheit
von unserer Internet∙seite?
Dann können Sie sich bei uns melden.
E-Mail: info@genussla.de
Kontaktformular: Kontakt zu Genussla
Bitte schreiben Sie möglichst genau:
Auf welcher Seite ist die Barriere?
Was funktioniert nicht?
Welches Gerät oder Hilfs·mittel benutzen Sie?
So können Sie sich beschweren
Wir haben gemeinsam keine Lösung für das Problem gefunden?
Oder Sie bekommen keine gute Antwort?
Dann können Sie sich bei der Durchsetzungs·stelle
vom Bundesland Bayern melden.
Die Durchsetzungs·stelle klärt Streits
zum Thema Barriere∙freiheit.
Die Durchsetzungs·stelle gehört zum Landes·amt
für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Kontakt·daten für die Durchsetzungs·stelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Die E-Mail-Adresse ist:
bitv@ldbv.bayern.de
Mehr Informationen über die Durchsetzungs∙stelle finden Sie
auf dieser Internet∙seite:
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Achtung:
Sie verlassen dann die Internet∙seite von Genussla.
Die Informationen dort sind vielleicht nicht in Leichter Sprache.