Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Bamberg ist bemüht, die Website Genussla im Einklang mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), der europäischen Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist derzeit teilweise mit den genannten Anforderungen vereinbar. Die noch bestehenden Barrieren werden schrittweise geprüft und behoben.
Erstellung und Prüfung
Diese Erklärung wurde am 22. Juni 2026 erstellt und zuletzt am 22. Juni 2026 überprüft. Grundlage ist eine Selbstbewertung mit technischen Prüfwerkzeugen und manuellen Tastatur- und Screenreader-Prüfungen.
Bekannte Barrieren
- Der Genussführer 2024/25 und die Genusskarte besitzen derzeit keine vollständige Tag-Struktur. Auch weitere PDF-Merkmale wie Dokumenttitel und Lesereihenfolge werden noch überarbeitet.
- Für das auf der Startseite verlinkte YouTube-Video „20 Jahre Genusslandschaft Bamberg“ stehen derzeit keine Untertitel und kein Transkript zur Verfügung.
- Die interaktive Kartenansicht kann je nach eingesetzter assistiver Technik nur eingeschränkt bedienbar sein.
- Alternativtexte und zugängliche Namen älterer redaktioneller Inhalte werden fortlaufend überprüft.
- Externe Inhalte und verlinkte Angebote können außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.
Wir planen, die bekannten Barrieren im Rahmen der laufenden technischen und redaktionellen Überarbeitung schrittweise zu beseitigen.
Barrierefreiheits-Assistent
Der auf der Website angebotene Barrierefreiheits-Assistent stellt zusätzliche Darstellungs- und Vorlesefunktionen bereit. Er ist eine ergänzende Hilfe und ersetzt weder eine barrierefreie Umsetzung noch assistive Technologien der Nutzerinnen und Nutzer.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder sollten Sie Informationen in einer barrierefreien Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Beschreiben Sie möglichst genau, auf welcher Seite und bei welcher Funktion die Barriere auftritt.
E-Mail: info@genussla.de
Kontaktformular: Kontakt zu Genussla
Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich über das Durchsetzungsverfahren für barrierefreie Informationstechnik in Bayern informieren: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung – Durchsetzungsstelle .
Informationen zu einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren finden Sie bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz .